Familie, Bildung & Soziales
Kindergarten
Kindergarten
Ansprechpartner: Lisa Doujak
Adresse: Hauptplatz 165A, 9181 Köttmannsdorf
Telefon: 04228/2553
E-Mail: kg-feistritz-ros@aon.at
Volksschule
Volksschule
Adresse: Schulstraße 214, 9181 Köttmannsdorf
Telefon: 04228/2024
E-Mail: direktion@vs-feistritz-rosental.ksn.at
Website: Volksschule Feistritz im Rosental - LŠ Bistrica v Rožu
Direktorin: VD Vesna Mak/Schulleiterin, ravnateljica
Hort und GTS
Hort und GTS
Adresse: Schulstraße 214, 9181Köttmannsdorf
Telefon: 0676-88987258
E-Mail: MITTENDRIN@KINDERNEST.OR.AT
Öffnungszeiten: 11:35-17:00 Uhr an Schultagen und 7:30-15:30 Uhr an unterrichtsfreien Tagen
Hortleiterin: Melanie Hübler
Kinderbetreuung privat Bärenstark - Kindernest gem. GmbH
Bärenstark - Kindernest gem. GmbH
Adresse: Schulstr. 253, 9181 Feistritz im Rosental
Telefon: 0676-88987224
E-Mail: BAERENSTARK@KINDERNEST.OR.AT
Website: https://www.kindernest.or.at/
Kärntner Familienkarte
Die Kärntner Familienkarte
Die Kärntner Familienkarte bietet Familien nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern fördert vor allem das Gemeinschaftserlebnis „Familie“ dadurch, dass gemeinsam Zeit verbracht wird.
Handel, Tourismus und vieles mehr gewähren Vergünstigungen, die es leistbar machen, gemeinsam als Familie die Freizeit zu gestalten.
Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte, die Familien Preisnachlässe und Informationsvorteile bei zahlreichen Partnerbetrieben bringt.
Jede Kärntner Familie, auch alleinerziehende Mütter und Väter, Scheidungseltern, Pflegeeltern sowie Großeltern können die Kärntner Familienkarte beantragen, wenn Eltern und Kinder ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben.
Familienzuschuss Kärnten
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz umfasst die Hilfe an Personen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder zufolge außergewöhnlicher Ereignisse zur Überbrückung von Notständen oder zur Abwehr einer sozialen Gefährdung der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
Dazu zählen insbesondere:
- die Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum
- die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
Die Anweisung der zuerkannten einmaligen Beihilfe erfolgt im Regelfall zweckgebunden.
Auf die SOZIALE MINDESTSICHERUNG bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten besteht kein Rechtsanspruch.
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensbelege von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden und gemeldeten Personen.
- Nachweis aller Ausgaben
- Unterlagen über Wohnungsbeihilfe,
- Alimente,
- Unterhalt,
- Familienzuschuss
- usw.
- Bei Mietrückständen Angaben über Vermieter (Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung).
Für weitere Fragen kontaktieren sie uns in der Gemeinde unter der Telefonnummer 04228/2035.
Sozialhilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt
Mindestsicherung
Für weitere Informationen kontaktieren sie uns in der Marktgemeinde Feistritz im Rosental unter der Telefonnummer 04228/2035.